Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert.
Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.
Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
Jeder zehnte Versicherungsschaden ist zweifelhaft
k21460 | Keine KommentareDer Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung
k21460 | Keine KommentareÜber die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden
k21460 | Keine Kommentare15.01.2024
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Cyberversicherungen. Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um satte 56 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz-Anbieter beitragen.
Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke: 1. Wann genau greift die Versicherung (Trigger)? 2. In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)? 3. Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)? 4. Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?
Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
Viele Wohngebäudeversicherer schreiben angesichts steigender Schadenssummen und Bauleistungs- und -materialpreise rote Zahlen. Im medialen Schatten von Extremwetterereignissen sorgen vor allem undichte Rohre für immense Schäden – 3,8 Milliarden Euro waren es 2021. Alle 30 Sekunden kommt es hierzulande statistisch zu einem Leitungswasserschaden.
Wegen des enormen Wettbewerbs in der Sparte sehen die Versicherer indes kaum Spielraum für Prämienerhöhungen. Abhilfe versprechen sich mehr und mehr Gesellschaften von sensorischen Präventionssystemen, die Lecks ebenso wie feuchte Bereiche frühzeitig erkennen und melden sollen. Eine Auswertung eines kanadischen Immobilienunternehmens ergab im letzten Jahr, dass sich das Schadensaufkommen nach dem Einbau solcher Systeme um ein Viertel verringert hat.
Lassen Versicherte sie nun auch hierzulande einbauen, erhalten sie im Gegenzug einen Rabatt – und senken abseits des Kostenrisikos die Wahrscheinlichkeit, ihre Nerven einem größeren Wasserschaden auszusetzen.
Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
Da die Kosten für Bauleistungen und -materialien Jahr für Jahr steigen – und somit auch die für Instandsetzungen –, sind Wohngebäude im Regelfall zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Preisentwicklung angepasst wird, damit keine Unterversicherung entsteht. Die kann nämlich dazu führen, dass Kunden einen großen Teil eines Schadens selbst tragen müssen. Im Gleichschritt mit der Versicherungssumme werden auch die Beiträge angehoben.
Für die bereits von den Energiekosten gebeutelten Immobilienbesitzer wird es nun aufgrund der ebenfalls immens gestiegenen Preise für Material und Bauleistungen noch ungemütlicher: Der „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert“ – im Durchschnitt der letzten 10 Jahre rund 3 Prozent – springt 2023 auf fast 15 Prozent. Berechnet wird er auf Basis des Tariflohnindex für das Baugewerbe und des Baupreisindex für Wohngebäude, beide herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), räumt ein, dass die happigen Prämienerhöhungen viele Hausbesitzer „hart treffen“ dürften: „Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.“
Vor allem die Sturmserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar macht dieses Jahr erneut zu einem überdurchschnittlich schadenträchtigen. Die Versicherer regulierten in dem Zusammenhang Schäden von 1,4 Milliarden Euro und damit fast die Hälfte der rund 3 Milliarden Euro, die im ersten Halbjahr insgesamt auf das Konto von Naturgefahren gingen. Das unselige Trio rangiert auf Platz drei der verheerendsten Winterstürme in Deutschland seit der Jahrtausendwende. Nur „Jeanett“ (2002) mit 1,5 Milliarden und „Kyrill“ (2007) mit 3,65 Milliarden Euro richteten schwerere Schäden an.
Der langjährige Durchschnitt für Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben in einem ersten Halbjahr liegt bei rund einer Milliarde Euro. 2022 waren es 2,5 Milliarden Euro, zuzüglich rund einer halben Milliarde Euro an Kfz-Schäden – auch dies ein überdurchschnittlicher Wert.
Nicht erfasst sind allerdings die vielen nicht versicherten Schäden – insbesondere beim Elementarschutz von Gebäuden und Hausrat bestehen in Deutschland große Schutzlücken.