In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
Aktuelle News
Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen die Bürger Transparenz und Überblick in Sachen Altersvorsorge gewinnen. Statt wie bisher die einzelnen Belege von gesetzlicher Rentenversicherung, Betriebsrente und privaten Versicherungen sammeln und addieren zu müssen, sehen die Nutzer online jederzeit aktuell eine Zusammenfassung ihrer zu erwartenden
Ansprüche. Mittlerweile sind 78 deutsche Lebensversicherer angebunden, mitsamt ihren Pensionskassen und -fonds.
Das sinnvolle Instrument wird allerdings nur von einem kleinen Bruchteil der Erwerbstätigen in Anspruch genommen: 220.000 Anwender haben sich seit dem Start im Juni 2023 registriert, wie die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung mitteilte. Hauptgrund dürfte der einigermaßen komplizierte Anmeldeprozess sein, der einen elektronischen Personalausweis (ePA) voraussetzt. Für diesen benötigt man eine PIN, die viele Interessenten erst auf dem Bürgeramt beschaffen müssten. Die Rufe nach einer technischen Vereinfachung werden daher lauter.
Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?
01.03.2025
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Für den jüngsten Ausgabenanstieg der Kfz-Versicherer, die auch 2024 mit einem Defizit
abschließen werden, sorgen im Wesentlichen die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise.
Im Schatten dieser Entwicklung sind indes weitere Kostentreiber am Werke.
Zum einen erreichten die Marderschäden 2023 mit 128 Millionen Euro einen neuen Rekordwert,
der ganze 23 Prozent über dem bisherigen aus dem Vorjahr lag. Vor zehn Jahren betrug die
Gesamtsumme weniger als die Hälfte, obwohl die Schadenhäufigkeit – also die Fälle pro 1.000
versicherte Fahrzeuge – ähnlich hoch war wie heute. Eine ähnliche absolute Größenordnung
verzeichneten die Kfz-Versicherer zum anderen beim Autoteilediebstahl, der (versicherte)
Schäden von 124 Millionen Euro und damit 9 Prozent mehr als 2022 verursachte. Das Niveau
liegt unter dem Mitte der 2010er-Jahre gesehenen, steigt aber nach einem „Corona-Knick“ seit
2020 wieder an.
Werden fest mit dem Auto verbundene Teile entwendet, springt die Kaskoversicherung ein.
Wertgegenstände wie Smartphones sind indes nicht abgedeckt und sollten daher nie
unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden. Auch bei Marderschäden greift die Kaskoversicherung;
zu unterscheiden ist hier zwischen Tarifen, die nur direkt vom Tier verursachte Schäden
ausgleichen, und solchen, die auch Folgeschäden umfassen.
Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.
Gesundheitskosten steigen und steigen
19.09.2024
Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter den unablässig wachsenden Kosten für
die medizinische Versorgung. Auch die privaten Krankenversicherer spüren den unseligen Trend:
Im ersten Halbjahr 2024 stiegen ihre Ausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum im
ambulanten Bereich um 5,74 und im stationären um 6,66 Prozent an. Für Dentalleistungen
wurden 6,33 Prozent mehr erstattet.
Noch höher dürfte die Steigerungsrate für das Gesamtjahr 2024 ausfallen, fundierte Prognosen
gehen von über 8 Prozent aus. 2023 waren es sogar über 9 Prozent. Damit stehen auch privat
Krankenversicherten erneute Beitragserhöhungen ins Haus. Der PKV-Verband geht von
„deutlichen Beitragsanpassungen ab 01. Januar 2025“ aus, wie sein Sprecher Stefan Reker im
Finanzmagazin „procontra“ bekannt gab. Genaueres könne man zwar erst gegen Ende des Jahres
sagen. „Doch erste Signale aus der Branche lassen befürchten, dass davon ein Großteil der
Privatversicherten betroffen ist“, so Reker weiter. Die Analysten der Ratingagentur Assekurata
prognostizieren für 2025 ein Beitragsplus von 6,5 Prozent in Normal- und 4,3 Prozent in
Beihilfetarifen.